Bei der Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten folgt der Verlag ethischen Grundsätzen nach dem Vorbild der von der Kommission für Publikationsethik postulierten Grundsätze (Committee on Publication Ethics).
Zuallererst bemühen wir uns, Plagiate, Ghostwriting und Gastautorenschaftsphänomene sowie die Benachteiligung von Autoren in irgendeiner Weise zu verhindern. Der Verlag achtet auch darauf, dass die im Rahmen der Prüfung der formalen Anforderungen vorgenommene Bewertung und die inhaltliche Bewertung bei der Durchsicht der Publikation absolut objektiv und zuverlässig sind.
Bei der Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten folgt der Verlag ethischen Grundsätzen nach dem Vorbild der von der Kommission für Publikationsethik postulierten Grundsätze (Committee on Publication Ethics).
Zuallererst bemühen wir uns, Plagiate, Ghostwriting und Gastautorenschaftsphänomene sowie die Benachteiligung von Autoren in irgendeiner Weise zu verhindern. Der Verlag achtet auch darauf, dass die im Rahmen der Prüfung der formalen Anforderungen vorgenommene Bewertung und die inhaltliche Bewertung bei der Durchsicht der Publikation absolut objektiv und zuverlässig sind.
1Der Verlag stützt die Begutachtung von Publikationen auf die Zusammenarbeit mit externen Gutachtern, die mindestens promoviert sind. Die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter richtet sich nach dem wissenschaftlichen Thema einer Publikation. Aufgrund der so angewandten Methode können wir nicht garantieren, dass jeder eingereichte Text für den Druck geeignet ist. Wir achten darauf, dass die Publikationen des Center For American Studies Publishing Press ein hohes wissenschaftliches, stilistisches und typografisches Niveau aufweisen.
2Alle Reviews finden im Double-Blind-Review-Modus statt, also nach den Regeln des sogenannten Doppelblind-Rezension. Diesem Grundsatz entsprechend kennen weder der Autor noch der Rezensent während der redaktionellen Arbeit ihre Identität.
3Die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter erfolgt so, dass Interessenkonflikte (die aus wirtschaftlichen oder persönlichen Bindungen zwischen den am Publikationsprozess beteiligten Einrichtungen resultieren) vermieden werden.
4Einzelne Teile der Arbeit sowie ganze Publikationen in der Begutachtungsphase sind als vertrauliche Dokumente geschützt. Die Namen der Gutachter werden erst zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Arbeit bekannt gegeben. Die personenbezogenen Daten von Autoren und Gutachtern sind ebenfalls vor unbefugter Weitergabe geschützt, wie in der DSGVO-Richtlinie des Center For American Studies beschrieben.
1Übergeordnetes Ziel der Begutachtung ist die inhaltliche Beurteilung der Qualität des eingereichten Textes.
2Die Überprüfung sollte objektiv sein und keine nicht substanziellen Aspekte der Arbeit bewerten.
3Alle kritischen Anmerkungen des Gutachters sollen eine verlässliche wissenschaftliche Begründung finden.
4Der Rezensent schlägt nicht vor, eigene Werke zu zitieren, es sei denn, es liegen ausnahmsweise zwingende Gründe dafür vor.
5Zu den Aufgaben des Gutachters gehören die rechtzeitige Vorbereitung des Gutachtens und die laufende Kommunikation mit dem Herausgeber / Verlag.
1Für den sachlichen Inhalt der eingereichten Texte sowie die rechtliche Haftung im Falle von Schutzrechtsverletzungen sind die Autoren vollumfänglich verantwortlich.
2Das Kopieren von Inhalten aus fremden Texten in jeglicher Form (Bücher, Zeitschriften, Internet) und die Verwendung fremder Worte ohne Zitierung ist unzulässig.
3Alle Zitate sind im Text entsprechend den redaktionellen Anforderungen sauber zu trennen. Die Verantwortung für die Extraktion der Zitate liegt jeweils beim Autor des Textes.
4Der Autor darf im Literaturverzeichnis nur Publikationen angeben, auf die in Fußnoten verwiesen wird. Es ist nicht erlaubt, die Liste der zitierten Publikationen im Literaturverzeichnis scheinbar zu erweitern.
5Mit der Zusendung des Textes an den Verlag erklärt sich der Autor damit einverstanden, die Originalität mit einem Anti-Plagiat-Programm zu überprüfen.
1Autor des Artikels / Kapitels ist die Person, die den Text verfasst oder maßgeblich an seiner Entstehung mitgewirkt und an der Festlegung der endgültigen Textform mitgewirkt hat.
2Plagiate, Selbstplagiate und die Verwendung falscher Daten sind verboten. Falls der Autor einen der oben genannten Mängel feststellt, wird der Verlag geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu beseitigen. Erweist sich dies als notwendig, wird der Verlag die Forschungsstelle des Autors über die Mängel informieren oder den Text des Autors ablehnen.
3Ghostwriting (Geisterautorschaft) und Gastautorenschaft sind untersagt. Von Ghostwriting spricht man, wenn der Name der Person, die den Text verfasst oder maßgeblich an der Entstehung des Textes mitgewirkt hat, unbekannt bleibt (der Ghostwriter wird nicht als Autor des Textes aufgeführt). Von Gastautorenschaft spricht man, wenn der Name einer Person als Autor des Textes aufgeführt ist, diese Person aber nicht oder nur unwesentlich an der Entstehung des Textes mitgewirkt hat.
4 Falls mehr als eine Person an der Erstellung des Textes beteiligt war, sollte der Artikel/Kapitel ggf. Auskunft über den Beitrag jedes Autors geben (entscheidend ist die Art des Beitrags, nicht der prozentuale Beitrag). Die entsprechenden Informationen können in der Fußnote auf der ersten Seite des Textes platziert werden.
5Eine Änderung der Angaben zur Autorenschaft bedarf der schriftlichen Zustimmung aller anderen Autoren des Textes (in Form einer elektronischen Erklärung). Der Autor, der die Autorschaft ändern möchte, ist verpflichtet, seine Position zu begründen. Allfällige Streitigkeiten zwischen den Autoren werden zwischen ihnen (ohne Mitwirkung des Herausgebers der Monografie oder des Verlags) beigelegt. Im Falle einer wirksamen Änderung der Autorenschaft ist der die Änderung beantragende Autor verpflichtet, dies dem Verlag mitzuteilen, der dann den Text mit den richtigen Angaben zur Autorenschaft neu veröffentlichen und in diesem eine entsprechende Stellungnahme abgeben kann betrachten.
6Wniesiona opłata publikacyjna nie podlega zwrotowi (jest bowiem uruchomieniem wykonania usługi wydawniczej).
1Welche Texte (Artikel/Kapitel) in der Monographie veröffentlicht werden, entscheidet der Herausgeber / die Herausgeber.
2Der Herausgeber / die Herausgeber der Monographien sind verpflichtet zu überprüfen, ob in den eingereichten Texten die ethischen und intellektuellen Standards eingehalten wurden.
3Der Herausgeber / die Herausgeber sind verpflichtet, die Texte nur nach objektiven Kriterien zu bewerten. Politische, wirtschaftliche, persönliche oder sonstige Gründe, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem inhaltlichen Inhalt der Texte stehen, sind keine objektiven Bewertungsgründe.
4Der Herausgeber / die Herausgeber sind verpflichtet, die erstellten Texte bis zur Veröffentlichung geheim zu halten. Eine Kontaktaufnahme zu Texten darf nur zwischen dem Herausgeber / den Herausgebern und dem Verlag oder - wenn die Umstände dies zulassen - Gutachtern erfolgen.
5Soweit der Herausgeber / die Herausgeber für die Auswahl der Gutachter der Monographien verantwortlich sind, sind sie dafür verantwortlich, eine ethische und inhaltliche Begutachtung sicherzustellen und einen (potentiellen) Interessenkonflikt offenzulegen. Wird ein Interessenkonflikt zu einem späteren Zeitpunkt bekannt, ist der Redakteur / Redakteur auch für die Veröffentlichung von Korrekturen und / oder Korrekturen verantwortlich. Im Bedarfsfall kann ein bestimmter Text (oder die gesamte Veröffentlichung) vom Verlag zurückgezogen werden und der Verlag erwirbt diesbezüglich das Recht auf Berichtigung und Erklärung.